Entlastungsleistungen 

Anerkannt vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Wir reinigen Ihre Wohnung und begleiten Sie im Alltag

Um sich auch mit einer Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich zuhause wohl fühlen zu können, kann eine Unterstützung im Alltag sinnvoll sein.
Unser Leitgedanke ist die Sicherung der eigenen Häuslichkeit und die Stärkung der Zufriedenheit mit der eigenen Lebenssituation.

Um Sie dabei zu unterstützen bieten wir einen Service für pflegebedürftige Menschen an.

 

Wir sind durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie als Träger der Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige anerkannt.

 

Alltagsbegleitung

Die Alltagsbegleitung führt gemeinsam mit Ihnen die Aufgaben durch, die Sie alleine überfordern könnten. Sei es der Weg zum Arzt, zum Gottesdienst oder zum Einkauf oder auch das Lesen, Verstehen, Bearbeiten und Organisieren von Briefen.

Wichtig für die Alltagsbegleitung sind auch das Fördern sozialer Kontakte, denn ein immer größer werdendes Problem ist die Vereinsamung von Pflegebedürftigen und Senioren.

Nutzen Sie die Alltagsbegleitung um wieder alte Bekannte zu treffen, alte Spiele zu spielen, Lieder zu singen oder um spazieren zu gehen. Erhalten Sie von uns Unterstützung auch bei Behördenangelegenheiten oder dem Schreiben von Briefen.

 

Hauswirtschaftlicher Dienst

Der hauswirtschaftliche Dienst übernimmt Tätigkeiten, die Sie selbst nicht mehr erledigen können.

Typische Arbeiten sind zum Beispiel die Reinigung der Wohnung, der Frühjahrsputz, die Blumenpflege oder das Lösen kleinerer technischer Probleme.

 

Haben Sie das Gefühl, unsere Unterstützung wäre genau das richtige für Sie? Dann melden Sie sich gerne bei uns (hier gehts zu unseren Kontaktmöglichkeiten)

Unser Personal

Als anerkannter Träger für Entlastungsleistungen haben wir uns verpflichtet nur Fachpersonal oder zuvor für diese Arbeit geschultes Personal einzusetzen. Die Schulung dauert 30 Stunden und wird durch unsere verantwortliche Fachkraft Herrn Stephan Jung durchgeführt.

 

Ebenso haben wir uns verpflichtet mindestens den Branchenmindestlohn zu zahlen. Derzeit zahlen wir unserem Personal 15 Euro/Stunde brutto.

Hier erfahren Sie mehr über unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

(keine) Kosten

Im besten Fall kostet unserer Service nichts für Sie. Schon mit dem ersten Pflegegrad stehen ihnen 125 € Entlastungsbetrag von der Pflegeversicherung für unseren Service zur Verfügung. Durch eine Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit der Pflegeversicherung ab, sodass Sie nicht finanziell belastet werden.

 

Alltagsbegleitung

Für die Alltagsbegleitung berechnen wir 32,40 € pro Stunde. Zusätzlich wird eine monaltiche Anfahrtspauschale von 4 Euro berechnet.

Damit kann die Alltagsbegleitung rechnerisch für 50 Minuten pro Woche kostenfrei in Anspruch genommen werden.

 

Hauswirtschaftlicher Service

Für den Hauswirtschaftlichen Service berechnen wir 27,22 € pro Stunde. Zusätzlich wird eine monaltiche Anfahrtspauschale von 4 Euro berechnet.

Damit kann die Alltagsbegleitung rechnerisch für 1 Stunde pro Woche kostenfrei in Anspruch genommen werden. 

 

Selbstzahler

Wer mehr Leistung in Anspruch nehmen möchte als durch den Pflegegrad abgedeckt werden oder wer keinen Pflegegrad besitzt, kann unsere Leistung selbst bezahlen.

In diesem Fall erhalten Sie eine monatliche Rechnung von uns.

Unsere Leistungen sind eventuell steuerlich absetzbar (hängt auch von ihren persönlichen Verhältnissen ab, z.B. ob der Betrag für Haushaltsnahe Dienstleistungen bereits ausgeschöpft wird). Hier empfiehlt es sich vorab Informationen einzuholen.

 

Umwidmung

Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 2 oder höher steht ein Sachleistungsbetrag zu. Diesen verwenden die Pflegedienste, um ihre Arbeit abzurechnen. Sollte der Pflegedienst jedoch nicht den vollen Betrag verwenden, dann darf das restliche Geld mithilfe eines Umwidmungsantrages (bei der Pflegekasse zu stellen) auch für Entlastungsleistungen verwendet werden. 

Somit können bis zu 40 % der Sachleistungen für die Unterstützung im Alltag verwendet werden. Zusammen mit dem Entlastungsbetrag würde das zum Beispiel für 2 Stunden Hauswirtschaftsservice und 1 Stunde Alltagsbelgeitung  pro Woche reichen, ohne dass den Pflegebedürftigen kosten entstehen.

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