Haushaltshilfe

Wenn der eigene Haushalt aufgrund einer Schwangerschaft, Entbindung, schweren Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend nicht selbst geführt werden kann, kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernehmen. Sie unterstützt bei den notwendigen Aufgaben im Haushalt und hilft dabei, den Alltag während dieser Zeit aufrechtzuerhalten.
Worum geht's genau?
Eine Haushaltshilfe kommt infrage, wenn Versicherte ihren Haushalt aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht selbst weiterführen können und auch keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann. Bei Schwangerschaft oder Entbindung besteht dafür ein eigener Anspruch nach § 24h SGB V, soweit die Haushaltshilfe deshalb erforderlich ist.
Bei einer schweren Erkrankung oder akuten Verschlimmerung einer Krankheit, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation, kann die Haushaltshilfe grundsätzlich für bis zu vier Wochen gewährt werden. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind im Haushalt, kann sich dieser Anspruch auf bis zu 26 Wochen verlängern. Für diesen krankheitsbedingten Anspruch gelten weitere Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich eines bestehenden Pflegegrades.
Wichtig: Die konkrete Bewilligung, Dauer und der Umfang hängen vom jeweiligen Leistungsfall ab; außerdem können Krankenkassen über ihre Satzung zusätzliche Leistungen vorsehen.
Kosten & Voraussetzungen
Bei einer regulären Haushaltshilfe nach § 38 SGB V zahlen volljährige Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % der täglichen Kosten – mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Kalendertag. Kostet die Leistung weniger als 5 €, ist selbstverständlich höchstens der tatsächliche Betrag zu zahlen.
Bei einer Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung fällt diese Zuzahlung nicht an. Die Leistung ist für Versicherte insoweit zuzahlungsfrei.
Die Kosten einer Einsatzstunde richten sich individuell nach den Vereinbarungen mit den Krankenkassen.
Die Tätigkeiten bei der Haushaltshilfe
1.
Grundlegende Reinigung
notwendige Reinigungsarbeiten in den regelmäßig genutzten Bereichen des Haushalts.
2.
Wäschereinigung
notwendiges Waschen, Trocknen und Versorgen der Wäsche.
3.
Einkaufen & Besorgungen
Einkäufe von Lebensmitteln und anderen notwendigen Dingen des täglichen Bedarfs.
4.
Mahlzeit & Alltagsversorgung
Zubereitung einfacher Mahlzeiten und notwendige Unterstützung bei der Aufrechterhaltung des Haushalts.



