
Für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen
Wer durch eine körperliche oder psychische Erkrankung oder (drohender) Behinderung an der gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt ist, darf Unterstützung holen, um diesen Nachteil auszugleichen.
Die Eingliederungshilfe steht jedem Menschen zu, der eine Behinderung hat oder von einer bedroht ist. Hierzu zählen auch psychische Krankheiten wie Suchterkrankungen, Depressionen, Ängste und mehr. Die obersten Ziele sind immer: die selbstständige Lebensführung und die Teilhabe an der Gesellschaft.



