Unterstützung auf Norderney

Begleitung zuhause für SeniorInnen und Menschen mit Behinderung

Close-up of elderly and young hands showing care and connection in Türkiye.

Wir unterstützen Sie dabei in der eigenen Wohnung bleiben zu können – auch bei Pflegebedürftigkeit oder Einschränkungen im Alltag. Unsere Leistung umfasst Hilfe im Haushalt und jede Begleitung im Alltag. Auch kleinere Tätigkeiten, wie das Herausstellen der Mülltonnen oder das wechseln einer Glühbirne, gehören dazu.

Die Angebote der Alltagsbegleitung

1.

Wohnen, Selbstversorgung, Ernährung, Hygiene

2.

Mobilität, Begleitung, Freizeit, Kontakte, Sicherheit unterwegs

3.

Hilfe mit Behörden, Tagesstruktur, Haushaltsführung,
Umgang mit Geld

4.

Verlässlichkeit,
Begegnung,
Gespräche,
Gemeinsam Zeit erleben,
Halt im Alltag.

Kosten & Voraussetzungen

Die Leistungen können von allen in Anspruch genommen werden – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt. Eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist bei einem anerkannten Pflegegrad (ab PG 1) möglich. Ab Pflegegrad 2 stehen weitere Mittel durch die Pflegekasse zur Verfügung. 

Gerne beraten wir sie zu den Möglichkeiten und der Antragstellung.

Selbstzahler

Wer mehr Leistung in Anspruch nehmen möchte als durch den Pflegegrad abgedeckt werden oder wer keinen Pflegegrad besitzt, kann unsere Leistung selbst bezahlen. 

In diesem Fall erhalten Sie eine monatliche Rechnung von uns.

Unsere Leistungen sind eventuell steuerlich absetzbar (hängt auch von ihren persönlichen Verhältnissen ab, z.B. ob der Betrag für Haushaltsnahe Dienstleistungen bereits ausgeschöpft wird). Hier empfiehlt es sich vorab Informationen einzuholen.

Umwidmung

Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 2 oder höher steht ein Pflegesachleistungsbetrag zu. Diesen verwenden Pflegedienste, um Ihre Arbeit abzurechnen. Sollte der Pflegedienst jedoch nicht den vollen Betrag verwenden, dann darf das restliche Geld mithilfe eines Umwidmungsantrages (bei der Pflegekasse zu stellen) auch für Entlastungsleistungen verwendet werden.

Somit können bis zu 40% Sachleistungen für die Unterstützung im Alltag verwendet werden. Zusammen mit dem Entlastungsbetrag würde das z.B. bei Pflegegrad 2 für 2 Stunden Hauswirtschaftsservice und 1 Stunde Alltagsbegleitung pro Woche reichen, ohne dass den Pflegebedürftigen Kosten entstehen.

Verhinderung

Ist die private Pflegeperson vorübergehend verhindert – zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit oder persönliche Termine – kann die Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 genutzt werden. Die Ersatzpflege kann dabei auch stundenweise erfolgen und so gezielt für Unterstützung und Entlastung im Alltag eingesetzt werden.

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen gemeinsam bis zu 3.539 € pro Jahr zur Verfügung. Dieses Budget kann flexibel für die Verhinderungspflege genutzt werden. So können beispielsweise stundenweise Betreuungs- und Unterstützungsleistungen finanziert und pflegende Angehörige regelmäßig entlastet werden. 

Ab 2027 können sich diese Konditionen verändern.

Nach oben scrollen